Aon Human Capital Solutions GmbH

Aon Human Capital Solutions GmbH (im Folgenden „Aon“), Stand Oktober 2021

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen Aon und dem Kunden für alle gegenwärtigen und zukünftigen Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen oder Werkleistungen.

1.2 Aon lehnt abweichende AGB des Kunden ausdrücklich ab. Abweichende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die vorbehaltlose Ausführung eines an Aon erteilten Auftrages kann nicht als Zustimmung zu den AGB des Kunden gewertet werden.

2. Umfang und Ausführung der Aufträge

2.1 Gegenstand eines Auftrages ist die zu erbringende Beratungs- oder sonstige Dienstleistung bzw. das zu erbringende Werk (nachfolgend „Dienstleistung(en)“) sowie die mit der Erbringung der Dienstleistung verbundene Betreuung des Kundes.

2.2 Die von Aon erbrachten Leistungen beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Recht. Im Falle einer Rechtsänderung nach Erbringung der vereinbarten Leistungen ist Aon nicht verpflichtet, den Kunden auf die Änderungen und die sich daraus ergebenden Folgen für die Gültigkeit und Verwertbarkeit der erbrachten Leistungen hinzuweisen. Gleiches gilt nach Fertigstellung selbständiger Teile eines Auftrages.

2.3 Die Parteien können kleinere oder nachfolgende Aufträge für die Erbringung von Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR pro Auftrag in Textform (einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mail oder Fax) zu den Bedingungen der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung abschließen.

3. Einbeziehung in- und ausländischer Unternehmen des Aon-Netzwerks und anderer qualifizierter Dritter

Aon ist berechtigt, sich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen in- und ausländischer Unternehmen der Aon-Gruppe oder anderer qualifizierter Dritter weltweit zu bedienen.

4. Kundeninformation und Mitwirkungspflichten

4.1 „Kundeninformationen“ sind alle Informationen, Daten, Unterlagen und Materialien, unabhängig von ihrer Form und technischen Beschaffenheit, die der Kunde Aon im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Verfügung stellt oder die Aon für die Erbringung von Dienstleistungen benötigt.

4.2 Der Inhalt der Kundeninformationen muss korrekt und vollständig sein und Aon rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Aon ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dies gilt auch für Kundeninformationen, von denen der Kunde erst während der Ausführung eines Auftrages Kenntnis erlangt. Auf Verlangen von Aon ist die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kundeninformationen schriftlich zu bestätigen.

4.3 Der Kunde wird Aon unverzüglich und unaufgefordert über Veränderungen in der Geschäftsführung und im Gesellschafterkreis sowie über wesentliche gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Veränderungen im Unternehmen des Kunden informieren, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung eines Auftrags durch Aon erforderlich ist.

4.4 Der Kunde sichert zu, dass die Nutzung von Kundeninformationen nicht die geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzt und dass der Kunde alle für die Nutzung der Kundeninformationen erforderlichen Zustimmungen oder Genehmigungen Dritter eingeholt hat.

5. Vertraulichkeit und Datenschutz

5.1 Der Kunde und Aon verpflichten sich gegenseitig - auch für einen Zeitraum von fünf Jahren über die Laufzeit der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung hinaus - entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis offenbart werden oder der anderen Partei sonst bekannt werden („Vertrauliche Informationen“), Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen, oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung verlangt die Offenlegung dieser Informationen oder die Offenlegung dieser Informationen ist für eine der Parteien im Rahmen ihrer eigenen Prozessführung von Bedeutung. Ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen ist ferner die erforderliche Weitergabe von vertraulichen Informationen innerhalb der Aon-Gruppe oder an qualifizierte Dritte, deren Einbeziehung für die Leistungserbringung erforderlich ist.

5.2 Für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und die Vertraulichkeit von Informationen, die dem Kunde von Dritten zur Verfügung gestellt werden, ist allein der Kunde verantwortlich.

5.3 Aon ist bei der Ausführung eines Auftrags für die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts verantwortlich.

5.4 Die vertraulichen Informationen werden für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung, für die Rechnungsstellung und für Zwecke verwendet, die in direktem Zusammenhang mit dem Vertragszweck stehen. Sie können auch für legitime Zwecke von Aon verwendet werden, insbesondere wenn dies aufgrund gesetzlicher, regulatorischer oder interner Verpflichtungen erforderlich ist.

5.5 Sofern für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten die Einwilligung des Betroffenen (z.B. Mitarbeiter des Kunden) erforderlich ist, verpflichtet sich der Kunde, die Einwilligung einzuholen und an Aon weiterzugeben. Der Kunde garantiert, dass durch die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Aon keine Rechte Dritter, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte Dritter, verletzt werden und dass alle Einwilligungen und Ermächtigungen Dritter zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten eingeholt werden.

5.6 Der Kunde bestätigt, dass Aon und andere Unternehmen der Aon Gruppe berechtigt sind, Kundendaten und Informationen über die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen und die für den Kunden zu vermittelnden oder vermittelten Versicherungsverträge mit den jeweiligen Versichererdaten und Vertragsdaten in gemeinsamen IT-Systemen und konzernweiten Datenbanken zu erfassen und zu nutzen, um die Belange aller ihrer Kunden im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen, der Antrags- und Vertragsbearbeitung sowie deren Abwicklung und Verwaltung rasch, effektiv und kostengünstig zu erledigen. Die Zustimmung zur Weitergabe von Kundendaten an andere Unternehmen der Aon-Gruppe und an Dritte, deren Einschaltung für die Erbringung der Dienstleistungen notwendig ist, gilt als erteilt.

5.7 Aufgrund des globalen Charakters der von Aon erbrachten Dienstleistungen können die Kundendaten außerhalb des Landes, in dem sie übermittelt wurden, übertragen, verwendet, gespeichert und anderweitig verarbeitet werden. Die Parteien vereinbaren, dass Aon personenbezogene Vertragsdaten außerhalb des EWR übertragen und anderweitig verarbeiten darf oder übertragen oder anderweitig verarbeiten lassen darf, vorausgesetzt, dass eine solche Übertragung in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen erfolgt, einschließlich, falls zutreffend, der EU-Standardvertragsklauseln, oder anderen internationalen Übertragungsmechanismen, die unter den geltenden Datenschutzgesetzen genehmigt wurden.

6. Elektronische Kommunikation, Nutzungsrechte und Urheberrechte

6.1 Für die elektronische Übermittlung von Nachrichten (E-Mail) setzt Aon weltweit operierende Datenverarbeitungssysteme mit sogenannten Spam-Filtern ein, die vor unerwünschten Nachrichten schützen sollen. Aus diesem Grund kann Aon nicht garantieren, dass alle Nachrichten, die ausschließlich auf elektronischem Wege an Aon gesendet werden, auch tatsächlich ankommen. Jede Partei hat Vorkehrungen zu treffen, um ihre Systeme vor Bugs und Viren zu schützen.

6.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung von Geräten, Drittlizenzen oder sonstigen Gegenständen, die für den autorisierten Zugriff und die Nutzung der Aon Webseiten und Aon Programme erforderlich sind.

6.3 Der Inhalt der Aon-Webseiten unterliegt dem weltweiten Copyright der Aon plc, Copyright © 2001-2018 der Aon plc, The Leadenhall Building, 122 Leadenhall Street, London, EC3V 4AN, Vereinigtes Königreich. Alle Rechte sind vorbehalten.

6.4 Aon ist widerruflich berechtigt, die Logos und Wortmarken des Kunden als Referenz zu verwenden. Die Rechte des Kunden bleiben davon unberührt. Die Berechtigung zur Platzierung des Logos, der Wortmarken oder sonstiger urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützter Informationen auf den Aon-Webseiten begründet kein zusätzliches Nutzungs- oder Miturheberrecht von Aon.

7. Vergütung

7.1 Für die erbrachten Leistungen erhält Aon eine angemessene Vergütung.

7.2 Soweit nicht anders vereinbart, rechnet Aon die erbrachten Leistungen nach Zeitaufwand unter Berücksichtigung der angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie der dem Kunden zurechenbaren Wartezeiten ab. Sonstige Auslagen, einschließlich Reisekosten, werden gesondert in Rechnung gestellt.

7.3 Das Honorar von Aon versteht sich ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich zum Rechnungsbetrag erhoben und gesondert ausgewiesen.

7.4 Das Honorar muss spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden. Die Zahlungen sind in EUR auf ein Konto von Aon zu überweisen.

8. Haftung / Schadensersatz

Aon wird die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Beachtung der Standesregeln (insbesondere Eigenverantwortung, Sorgfalt, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit) erbringen und Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach den folgenden Grundsätzen leisten:

8.1 Aon haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung dieser Sorgfaltspflicht unbeschränkt.

8.2 Die Haftung von Aon für einfache Fahrlässigkeit ist auf den bei Vertragsschluss für vergleichbare Leistungen typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Parteien gehen davon aus, dass der typische und vorhersehbare Schaden in diesem Fall maximal EUR 500.000 pro Schadensereignis beträgt. Eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen, die alle auf dieselbe Ursache zurückzuführen sind, gelten als ein einziges Schadensereignis. Die Parteien sind sich darüber einig, dass bei mehreren Ansprüchen infolge einfacher Fahrlässigkeit die Haftung - unabhängig von der Schadensursache - auf insgesamt EUR 500.000 pro Kalenderjahr begrenzt ist. Übersteigt das aus Sicht des Kunden zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vorhersehbare Risiko die vorgenannten Beträge, werden die Parteien über höhere Haftungsbeträge verhandeln. Aon hat das Recht, die Erhöhung der Haftungssummen mit einer Gebührenerhöhung zu verbinden.

8.3 Die Beschränkungen und Begrenzungen gemäß Ziff. 8.2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Schäden aus der Verletzung von Hauptpflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf) oder der Verletzung einer Garantie sowie für den Ersatz von Verzugsschäden. Diese Beschränkungen und Begrenzungen gelten auch dann nicht, wenn Aon für von ihr in diesen Fällen eingeschaltete Dritte nach Maßgabe dieser Bedingungen haftet. In diesen Fällen haftet Aon unbeschränkt.

8.4 Kommt der Kunde seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht, nicht richtig (mangelhaft) oder nicht rechtzeitig nach Aufforderung durch Aon nach, so ist Aon von den entsprechenden Leistungspflichten befreit und kann angemessenen Schadenersatz verlangen oder eine angemessene Nachfrist zur vollständigen Erfüllung setzen, mit der Androhung, dass bei erfolglosem Ablauf dieser Frist eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird.

8.5 Aon haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Kundeninformationen oder für Mängel oder Fehler im Zusammenhang mit erbrachten Leistungen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Kundeninformationen beruhen.

9. Abhilfe

Bei Werkleistungen wird Aon mangelhafte, Aon zurechenbare Leistungen oder Werke nacherfüllen (Nacherfüllung), sofern der Kunde den Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich anzeigt. Für die Nacherfüllung ist Aon eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung trotz mindestens zweier Nacherfüllungsversuche fehl, kann der Kunde eine Herabsetzung des vom Kunde geschuldeten Entgelts verlangen.

10. Geistiges Eigentum

10.1 „Aon-Informationen“ umfassen alle Informationen und Materialien, einschließlich Ratschläge, Daten, Briefe, Berichte, Präsentationen, Meinungen, Antworten auf Ausschreibungen, alle Webseiten oder Online-Portale von Aon, über die Aon Dienstleistungen erbringt, und alle anderen Arbeitsprodukte, die Aon bei der Erbringung von Dienstleistungen erstellt oder entwickelt, einschließlich des Know-hows, der Techniken, Methoden, Prozesse und anderer Werkzeuge, Informationen oder Materialien von allgemeiner Bedeutung für das Geschäft von Aon.

10.2 Der Kunde ist Eigentümer der Informationen des Kunden und Aon ist Eigentümer der Informationen von Aon. Sofern nichts anderes vereinbart oder in der Vereinbarung festgelegt ist, gewährt keine der Parteien Eigentums- oder Schutzrechte an den Informationen der anderen Partei.

10.3 Aon gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Aon Informationen in Verbindung mit den gelieferten Leistungen ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden und in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den sie geliefert wurden. Der Kunde verpflichtet sich, die Aon-Informationen nicht ohne Zustimmung zu verändern, zu vertreiben, zu vermarkten oder Haftungsausschlüsse zu entfernen.

10.4 Soweit Aon zur Durchführung eines Auftrages ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) herstellt oder ein bestehendes Werk zur Verfügung stellt, erhält der Kunde ein jederzeit widerrufliches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht endet spätestens mit der Beendigung des Vertrages. Aon ist berechtigt, auch Dritten ein Nutzungsrecht an denselben einzuräumen.

10.5 Wenn und soweit dem Kunden an den in gemeinsamer Arbeit entstandenen Werken Miturheberrechte zustehen, erklärt der Kunde hiermit seinen unwiderruflichen Verzicht auf alle Rechte zur Verwertung, Bearbeitung und Umgestaltung sowie auf die Nennung als Miturheber. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein jederzeit widerrufbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, wenn dies für die Zwecke des Vertrages erforderlich ist.

10.6 Urheberpersönlichkeitsrechte im Sinne der §§ 12-14 UrhG wird der Kunde nur gemeinsam mit Aon nach deren vorheriger schriftlicher Zustimmung ausüben. Der Kunde verzichtet hiermit auf jegliche Rechte auf Zugang zu den Werken nach Beendigung des Vertrages.

10.7 Die nachträgliche Änderung, Ergänzung oder Kürzung von Prüfberichten, Gutachten und sonstigen Unterlagen, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich sind, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Aon nicht gestattet. Widerruft Aon den Bestätigungsvermerk, darf dieser nicht mehr verwendet werden. Hat der Kunde den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, hat er auf Verlangen von Aon den Widerruf bekannt zu geben.

11. Verjährungsfrist und Ausschlussfrist

11.1 Alle Ansprüche gegen Aon verjähren ein Jahr, nachdem der Kunde von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Aon sowie bei Arglist, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Rechtsmängeln und Garantien gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11.2 Ansprüche gegen Aon sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Anspruchs gerichtlich geltend gemacht werden und der Kunde zuvor auf diese Folge hingewiesen wurde.

12. Offenlegung der Arbeitsprodukte von Aon gegenüber Dritten

Die von Aon erbrachten Leistungen, insbesondere Analysen und Berichte, dienen dem Kunden im Allgemeinen als Entscheidungshilfe und sind nur für den Kunden und seine Konzerngesellschaften bestimmt. Daher dürfen diese Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung von Aon nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich bei den Dritten um Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer des Kunden handelt, die ihrerseits durch ihr Mandat zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

13. Sonstiges

13.1 Der Kunde kann Zurückbehaltungsrechte und die Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur geltend machen, wenn diese Zurückbehaltungsrechte oder Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Aon schriftlich anerkannt worden sind.

13.2 Aon und der Kunde erklären hiermit, dass sie in ihren Unternehmen geeignete Maßnahmen ergriffen haben, die dauerhaft sicherstellen, dass Mitarbeiter und beauftragte Dritte die geltenden Gesetze und Vorschriften, insbesondere zur Korruptionsbekämpfung, einhalten werden.

13.3 Aufträge, die Ausführung von Aufträgen und alle damit zusammenhängenden Ansprüche unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem deutschen Text „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der deutsche Text maßgebend. Die englische Fassung ist für die Auslegung der deutschen Fassung nicht heranzuziehen.

13.4 Gerichtsstand ist Hamburg, soweit nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile hiervon unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Sollte sich in diesem Fall eine Lücke ergeben, so ist die unwirksame Bestimmung durch eine rechtsgültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.